ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen Barbara Bourguignon (im Folgenden in der Ich-Form oder Texterin genannt) und den Auftraggebenden.

1. Urheberrecht und Nutzungsrecht

1.1 Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Texterin. Die Nutzungsrechte an den von mir erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Standardmäßig, soweit nicht anders vereinbart, räume ich das einfache Nutzungsrecht ein.
1.2 Sollen die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden, muss dies schriftlich vereinbart werden.
1.3 Erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung werden die Nutzungsrechte eingeräumt.

2. Bearbeitungsrecht; Urhebernennung

2.1 Die Texte dürfen nur mit meiner Zustimmung bearbeitet werden. Ich werde diese Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Ein berechtigter Grund liegt vor, wenn der Text entstellt ist. Beabsichtigen die Auftraggebenden eine Bearbeitung, werden sie zunächst der Texterin anbieten, die Bearbeitung (Anpassung an Medien o. ä.) gegen ein dann zu vereinbarendes Entgelt selbst vorzunehmen. Die Auftraggebenden dürfen Dritte mit der Bearbeitung beauftragen, falls die Texterin dies nicht selbst übernehmen kann.
2.2 Die Texterin hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheberin genannt zu werden. Wird dieses Recht auf Namensnennung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, berechtigt dies die Texterin zum Schadenersatz.
2.3 Erstelle ich Konzepte und Texte für den Auftraggebenden im Team mit von ihm beauftragten Dienstleistenden, so gelten bezüglich der Nutzungsrechte, des Bearbeitungsrechts und der Urhebernennung dieselben Vertragsgrundlagen wie hier genannt.

3. Vergütung

3.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggebenden erbringt, sind kostenpflichtig.
3.2 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung der Texterin für jeden Auftrag separat.
3.3 Vorschläge der Auftraggebenden oder ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung wird mit der Ablieferung des Werkes fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.
4.2 Ein Entwurf, den die Auftraggebenden zur Durchsicht erhalten, gilt nicht als Ablieferung.
4.3 Die Texterin ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe eines Drittel der Gesamtvergütung zu verlangen.

5. Auftragsdurchführung

5.1 Die Texterin ist in der Gestaltung der Arbeit frei – im Rahmen des Auftrags.
5.2 Die Texterin ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Arbeit rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, sie untersucht nicht, ob die Texte als Marke geschützt werden können oder ob durch die Texte die Rechte Dritter oder werberechtliche Vorschriften verletzt werden. Die Verantwortung, die Arbeiten auf inhaltliche, formale und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, liegt bei den Auftraggebenden.
5.3 Vor der Vervielfältigung erhält die Texterin Korrekturmuster zur Freigabe.
5.4 Nur wenn besonders vereinbart, erfolgt eine Produktionsüberwachung durch die Texterin.
5.5 Änderungswünsche zu einem Entwurf werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche nach Erhalt des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.

6. Belegexemplare und Eigenwerbung

Die Auftraggebenden überlassen der Texterin unentgeltlich 15 einwandfreie Belege von allen vervielfältigten Arbeiten. Ich darf diese Belege sowie Vervielfältigungen davon für Eigenwerbung verwenden – auch auf meiner Website und in Social Media (z. B. LinkedIn).

7. Sonderleistungen; Neben- und Reisekosten

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Die Auftraggebenden verpflichtet sich, der Texterin auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
7.3 Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die der Texterin im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit den Auftraggebenden abgesprochen sind, werden gegen Nachweis vom Auftraggebenden erstattet.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
8.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung unverzüglich eine angemessene Regelung zu treffen, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Download:

AGB_Barbara Bourguignon